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Saar-Geld:

 

"Das liebe Geld" der Saarländer...

 

...und was sie sich dafür kaufen konnten            

 


 Inhalt dieser Seite:  die verschiedenen Währungen an der Saar

 

 A) vor dem 2. Weltkrieg:

 B) nach dem Krieg: 

 

 

Mark und Franc

1) Reichsmark  

2) Saar-Mark

 

 

3) Französischer Franc

4) D-Mark



Hier finden Sie Einzelheiten...

>...über die Saar-Mark-Scheine

>...über die saarländischen Franken-Münzen


 

 

Vier verschiedene Währungen  

 

Der häufige Wechsel der Zahlungsmittel spiegelt die bewegte Geschichte unseres Landes wider. In ihr änderte sich die gültige Währung insgesamt fünf Mal.

 

 

A) Vor und im Zweiten Weltkrieg

 

 

Bis Mai 1923:  Mark (ab Juni 1920 daneben auch Französische Franken)

 

Früher gehörte das Land an der Saar zum Deutschen Reich, das 1871 gegründet worden war. Ab 1873 wurde hier in Mark bezahlt. Nach dem Ersten Weltkrieg übernahm der Völkerbund im Jahre 1920 gemäß Artikel 45 des Versailler Friedensvertrags die treuhänderische Verwaltung unseres Landes, das man nun als Saarbeckengebiet oder kurz Saargebiet bezeichnete (siehe Seite Name, Wappen...). Gleichzeitig wurde Frankreich das uneingeschränkte Eigentum an den staatlichen Steinkohlengruben im Saargebiet für die Dauer von 15 Jahren zugestanden. Die Franzosen erhielten auch das Recht, den damit zusammenhängenden Zahlungsverkehr in ihrer eigenen Währung abzuwickeln. Der Französische Franken wurde deshalb im Saargebiet zunächst neben der Mark verwendet.

 

 

Ab 1. Juni 1923:  nur noch Französische Franken

 

An diesem Tag wurde das unter dem Mandat des Völkerbunds stehende Saargebiet im Bereich der Wirtschaft mit Frankreich vereinigt. Daher wurde der Französische Franc als allein gültiges Zahlungsmittel eingeführt.

 

 

Ab 1. März 1935:  Reichsmark

 

Nach dem Anschluss an Hitlerdeutschland als Folge der Volksabstimmung vom 13. Jan. 1935 galt im Saarland (wie im übrigen Deutschen Reich seit 1924) die Reichsmark. Bei der Währungsumstellung 1935 erhielt man für einen Franken 0,1645 RM.

 

 

 

 

In den frühen 20er Jahren waren Buntmetalle Mangelware, daher fehlte es an Franken-Münzen. Die französische Grubenverwaltung "Mines Dominiales de la Sarre“ gab deshalb eine Art Notgeld heraus: Geldscheine zu 50 Centimes, ein Franc sowie zwei Francs. Dieses besondere "Grubengeld“ war nur im Saargebiet gültig als Zahlungsmittel und konnte später (bis zum 1. Januar 1930) gegen reguläres Frankengeld eingetauscht werden.

 

 

B) Nach dem Zweiten Weltkrieg

 

Nicht weniger als vier verschiedene Währungen wechselten sich nach dem Krieg in unserem Land als gesetzliches Zahlungsmittel ab:

 

 

1) Reichsmark (RM)  bis zum 16. Juni 1947,  ab Jan. 1947: Besatzungsfranken für französisches Personal

 

 

fuenfNach dem Kriegsende blieb die Reichsmark (RM) im Saargebiet zunächst als gesetzliches Zahlungsmittel in Kraft, auch während der Besetzung durch die Amerikaner (ab März 1945) und durch die Franzosen (ab Juli 1945).

 

Als eine der ersten Maßnahmen der Franzosen, das Saargebiet gegen das übrige Deutschland abzuschotten, verboten sie von hier aus jeglichen Geld- und Kapitalverkehr mit anderen deutschen Besatzungszonen und sogar mit den übrigen Teilen der französischen Zone. Dieses Verbot galt auch schon, bevor sie das Regierungspräsidium Saar am 25. Juli 1945 aus ihrer Besatzungszone herauslösten.

 

Durch ein Dekret vom 4. Juni 1947 beschloss die französische Regierung, mit Wirkung vom 16. Juni 1947 die Reichsmark im Saargebiet außer Kraft zu setzen. An diesem Tag verloren hier sämtliche Reichsbanknoten und Rentenmarkscheine sowie die von der alliierten Militärverwaltung ausgegebenen Banknoten ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel und wurden eingezogen. Auch die silbernen 2- und 5-Reichsmark-Stücke mussten abgeliefert werden, ihr Besitz war danach sogar verboten. Allerdings behielten die im Land vorhandenen deutschen Scheidemünzen zu 1, 5, 10 und 50 RPf weiterhin ihre Gültigkeit. In den drei anderen westlichen Besatzungszonen Deutschlands wurde übrigens die Reichs- bzw. Rentenmark erst ein Jahr später abgelöst, nämlich am 20. Juni 1948: an diesem Tag wurde dort die D-Mark als neue Währung eingeführt; dies war  etwa ein Jahr vor der Gründung der Bundesrepublik, die am 23. Mai 1949 erfolgte.

 

 

"Besatzungsfranken" (Francs des territoires occupés): von Januar bis Juni 1947 (nur für Besatzungsangehörige)

 

Im französischen Besetzungsgebiet Deutschlands (und damit auch an der Saar) sowie Oesterreichs wurden vom Januar 1947 an sogenannte "Besatzungsfranken" als Spezialgeld für die Besatzungsmacht in Umlauf gebracht. Dies waren neue, auf den Französischen Franken lautende Zahlungsmittel, die für den ausschließlichen Gebrauch durch französisches oder alliiertes Personal und deren Dienststellen bestimmt waren; sie stellten also keine eigene Währung dar. Damit sollten die Geldumläufe des Französischen Franc und der Reichsmark vollständig voneinander getrennt werden, um zu verhindern, dass Markbeträge unerlaubter Herkunft gegen Franken umgetauscht wurden. Die französischen Behörden kontrollierten jeglichen Umtausch von Mark und Francs (auch Besatzungsfrancs) wie echte Währungsgeschäfte. Es wurde dagegen kein Unterschied mehr gemacht zwischen Besatzungsmark, Reichsmark und Rentenmark; diese waren nun untereinander austauschbar.

 

Deutschen Personen war es unter Strafe verboten, "Besatzungsfranken" zu besitzen. Ausgenommen waren unter bestimmten Bedingungen deutsche Krankenhäuser, die französische Patienten untergebracht hatten. Die Besatzungsfranken wurden mit Einführung der Saarmark als Währung im Saarland am 16 Juni 1947 [siehe unten im Abschnitt 2) Saar-Mark] außer Kraft gesetzt.

 

Abbildungen einiger Besatzungsfranken-Scheine:


5 Franken





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Quellen zu diesem Abschnitt:

Anweisungen Nr. 11 vom 6. Januar 1947 und Nr. 12 vom 15. März 1947. Nachzulesen im Journal Officiel du Commandement en Chef Français in der Deutschen National Bibliothek DNB.

 


2) Saar-Mark (SM) vom 16. Juni bis zum 19. November 1947  

 

Nachdem die französische Regierung mit Wirkung vom 16. Juni 1947 die Reichsmark im Saargebiet außer Kraft gesetzt hatte, führte sie für eine kurze Zeit (ca. fünf Monate) eine Übergangswährung ein. Die "Mission Economique Française en Sarre" gab von diesem Tag an neue Geldscheine aus, die offiziell auf Mark lauteten. Im täglichen Gebrauch wurde das Geld als Saarmark (oder Saar-Mark) bezeichnet, abgekürzt SM. Der Umtauschkurs war 1:1; man erhielt also eine Saarmark für eine Reichsmark.


So sollten die Abtrennung des Saarlandes vom übrigen Deutschland eingeleitet und sein wirtschaftlicher Anschluss an Frankreich vorbereitet werden. Außerdem wollte man sich auf diese Weise kurz vor der geplanten Einführung des französischen Franken einen Überblick darüber verschaffen, wie viele (Reichs-)Mark die Saarländer noch besaßen. Im 'Amtsdeutsch' hieß dies: "Das neue Geld hat nicht den Charakter einer neuen Währung. Es ist lediglich ein Mittel, den Teil des an der Saar vorhandenen mobilen Kapitals kenntlich zu machen, der für die spätere Einführung einer neuen Währung in Frage kommt" (siehe im ersten Absatz der gelb unterlegten Abbildung unten!).

 

Nur wer im Saarland ansässig war, durfte seine Reichsmark in Saarmark umtauschen. Das betraf diejenigen "physischen Personen, die in diesem Zeitpunkt Inhaber einer von einer saarländischen Verwaltungsbehörde ordnungsgemäß ausgestellten Lebensmittelkarte" waren, sowie juristische Personen, die innerhalb des Saarlandes Niederlassungen hatten [1]. Durch diese Beschränkung sollte verhindert werden, dass gebietsfremde Spekulanten am Währungswechsel Geld verdienten, indem sie Reichsmarkbestände aus den übrigen Besatzungszonen ins Saarland brachten, um sie hier zunächst in die Saarmark und dann später in den französischen Franc umzutauschen, der damals wesentlich stabiler war als die Reichsmark. So sollte auch Besitzern von unversteuertem "Schwarzgeld" das Geschäft verdorben werden.

 

Zum Kurs 1:1 konnten Bewohner des Saarlandes also nun ihre Reichsmark gegen die neu geschaffenen Saar-Mark-Scheine umtauschen; auch Rentenmark und Mark der Allierten Militärbehörden wurden angenommen. Anfangs konnte man allerdings nur Beträge bis zu einer Höchstsumme von 300 SM pro Haushaltsvorstand umtauschen; dazu kamen 100 SM für jedes weitere Mitglied des Haushalts (Ehefrau und noch nicht volljährige Kinder). Wenn man darüber hinaus noch weitere RM-Bestände hatte, wurden auf den Namen des Inhabers lautende Quittungen ausgestellt, die bis spätestens 1. Juli 1947 auf einem eigens hierfür eröffneten Bankkonto gutgeschrieben wurden. Die Konten wurden so lange gesperrt, bis festgestellt war, dass die Inhaber ihren Wohnsitz im Saarland hatten und rechtmäßige Eigentümer des Geldes waren.

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[1] Auszug aus der Verordnung vom 7. Juni 1947 des Général Commandant en Chef Français en Allemagne in Baden-Baden zur Regelung des Geldverkehrs im Saarland.

Als Umtauschmasse wurde ein Gesamtbetrag von einer knappen Milliarde Mark ermittelt (in einigen Quellen wird sogar von zwei Milliarden Mark gesprochen).

 

Während der Geltungsdauer der Saarmark wurden keine neuen Münzen verausgabt. Stattdessen behielten die deutschen Reichspfennig-Münzen 1 bis 50 RPf) vorläufig ihre Gültigkeit. Neu waren nur die Geldscheine. Sie wiesen unter anderem die Besonderheit auf, dass sie zweisprachig bedruckt waren.

(Mehr Einzelheiten über die Banknoten finden Sie >hier.)

 

Die Saar-Mark war nur gut 5 Monate lang offizielles Zahlungs- mittel im Land, nämlich bis zum 20. November 1947. Danach wurde sie vom Französischen Franken abgelöst (siehe unten, im Abschnitt 3). Restbestände konnten aber noch bis Mitte Januar 1948 für Zahlungen verwendet und bis zum 30. Juni 1948 bei der Saarländischen Rediskontbank gegen Franken eingetauscht werden.

In der Zeitung und in der saarländischen Illustrierten "Illus" wurde mit Abbildungen der neuen Geldscheine auf die Einführung der Saarmark hingewiesen; die abgedruckten Muster-Geldscheine enthielten die Lochung "Specimen"

(siehe unsere Seite mit den Saar-Mark-Scheinen).

 

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>Hier finden Sie großformatige Abbildungen aller Saar-Mark-Scheine mit Erläuterungen.


Bild rechts: Auszug aus: Handbuch der Saarwirtschaft 1947

        

 Hinweise:  1) Die Saarmark war im Laufe der Geschichte die einzige "eigene Währung unseres Landes". Sie war aber nur für eine kurze Übergangszeit von einem halben Jahr in Kraft war. Alle anderen im Saarland gültigen Währungen gehörten entweder zu Deutschland oder zu Frankreich.

2) Die Bezeichnung "Saarmark" (Saar-Mark, SM) war ein umgangssprachlicher Name für die neue Währung. Offiziell und auch auf den Saarmark-Scheinen selbst lautete sie auf "Mark". Manchmal wurde aber auch in amtlichen Schreiben der Begriff "Saarmark" verwendet.

Im Einberufungsbescheid eines Saarländers zur Gendarmerie vom 30. Juni 1947 heißt es z.B.:

 

 

 

Was man damals bei uns mit Reichsmark und Saarmark kaufen konnte:

 

Um die wenigen kurz nach dem Krieg zur Verfügung stehenden Lebensmittel auf die Bevölkerung zu verteilen, musste man das im Krieg eingeführte Rationierungssystem der Lebensmittelkarten weiterführen (mehr darüber siehe Seite Bezugsscheine im Abschnitt 3.) Aber die Zuteilung von Brot und Fett reichte nicht aus, und so ernährte man sich hauptsächlich von Kartoffeln. Um wenigstens das Notwendigste zu bekommen, das man zum Überleben brauchte, musste man mit dem Rucksack auf Hamsterfahrt gehen. Viele saarländische Frauen wanderten in die Bauerndörfer in der Pfalz oder fuhren mit dem Zug dorthin. So entstand ein reger Tauschhandel "Ware gegen Ware". Man tauschte alles, was man an wertvollen Gegenständen über den Krieg gerettet hatte, Schmuck, Bilder oder Edelmetalle. Dafür erhielt man Brot, Kartoffeln, Gemüse usw. Die schlimmste Hungerzeit begann für die Saarländer, als Ende des Jahres 1946 die Militärregierung im Vorgriff auf künftige Regelungen die saarländische Grenze zum übrigen Deutschland "dicht" machte, so dass auch keine Hamsterfahrten dorthin mehr möglich waren. Im Schwarzmarkthandel musste man für ein Pfund Kaffee etwa 700 Reichsmark zahlen, eine einzige Zigarette wurde mit 6 bis 10 Reichsmark gehandelt. 

 

 

3) Französischer Franc (F. oder Fr., Mehrzahl: Frs.) vom 20. November 1947 bis zum 5. Juli 1959

 

 

Am 20.11.1947 wurde der Französische Franken für knapp zwölf Jahre zur Währung im Saarland.

 

Bitte beachten: Es gab keine saarländische Währung, die auf "Saarländische Franken" gelautet hätte, wie manchmal behauptet wird. (Erläuterungen dazu weiter unten im Abschnitt "Die saarländischen Frankenmünzen").

 

Nur fünf Monate nach ihrer Einführung wurde die Saar-Mark schon wieder abgelöst. Das französische Parlament beschloss am 15. November 1947 mit knapper Dreiviertel-Mehrheit die Gesetzesvorlage zur Währungsumstellung auf den Französischen Franken im Saarland: "Die französische Regierung ist ermächtigt, im Saarland den Französischen Franken als Währung einzuführen (siehe rechts und [1]). Gemäß einer Verfügung der Minister Bidault, Moch und Schuman vom 19.11.1947 wurde der 20. November 1947 als der Tag festgesetzt, mit dem "der französische Franc im Saarland gesetzlichen Umlauf und Zahlungskraft" erhielt [2]. So wurde er hier nun zum zweiten Mal in der Geschichte allein gültiges Zahlungsmittel (er war es schon von 1923 bis 1935 gewesen, als das damalige Saargebiet unter Völkerbundverwaltung stand - siehe ganz oben auf dieser Seite). Frankreich wollte damit demonstrieren, dass das Saarland nun endgültig von Deutschland wirtschaftlich abgetrennt war. Die vollständige Wirtschafts- und Zollunion mit Frankreich wurde am 30. März 1948 offiziell vollzogen.

 

Am 20. November 1947 verloren auch die alten Reichspfennig-Münzen, die bis dahin neben den Saarmarkscheinen noch verwendet wurden, ihre Gültigkeit im Saarland. Dafür wurden alle französischen Münzen und sämtliche in Frankreich gültigen Banknoten uneingeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel an der Saar. Insgesamt wurden etwa 18 Milliarden Francs in Umlauf gebracht. Der Umtauschkurs wurde aber enttäuschend niedrig angesetzt: Man erhielt nur 20 Franken für eine Saar-Mark. Dies entsprach nicht der damaligen Marktlage und wurde von vielen als ungerecht empfunden. Die Kaufkraft der Saar-Mark war in Wirklichkeit mindestens doppelt so hoch und betrug etwa 40 bis 50 Franken je Mark. Der Kurs wurde deshalb so niedrig angesetzt, weil man sonst mit Protesten der Lothringer und Elsässer rechnen musste, die bei ihrem Wiederanschluss an Frankreich 1944 ebenfalls einen im Vergleich zum Marktwert schlechteren Umtauschkurs in Kauf nehmen mussten. Die Verluste, die nun die Saarländer bei ihrer Währungsumstellung erlitten, waren jedoch erheblich geringer als diejenigen, die die Bewohner der drei deutschen Westzonen im Juni 1948 bei der Währungsreform (Einführung der D-Mark) hinnehmen mussten. Der um sieben Monate früher gelegene Termin der Währungsumstellung bedeutete für die Menschen im Saarland einen großen Vorteil gegenüber den Bewohnern der anderen Westzonen.

Bild oben: Aus der Saarbrücker Illustrierten "Zeit im Bild" vom 16.11.1947

 

Für die zum Tausch bei den Wechselstellen eingelieferten Saar-Mark-Noten erhielt man sofort französisches Bargeld, während Einlagen auf Bankkonten - wie zuvor beim Umtausch der Reichsmark in Saar-Mark - zunächst einer Teilblockierung unterlagen. Mit Hilfe dieser Maßnahme sollte dieses Mal die Nachfrage gedrosselt werden, weil das Warenangebot in den Geschäften noch sehr beschränkt war.

 

Als nach der Volksbefragung vom 23. Oktober 1955 die Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland vorbereitet wurde, legte der Luxemburger Vertrag am 27. Oktober 1956 fest, dass der Französische Franken auch für die Dauer der Übergangszeit zwischen der politischen Angliederung der Saar (am 1. Januar 1957) und ihrem wirtschaftlichen Anschluss an die Bundesrepublik Deutschland das gesetzliche Zahlungsmittel im Saarland blieb [3]. Diese Übergangszeit sollte spätestens am 31.12.1959 enden; der Termin wurde schließlich auf den 6. Juli 1959 festgelegt. An diesem so genannten "TAG X" wurde das Saarland aus dem französischen wieder in das deutsche Wirtschaftsgebiet übergeführt (siehe unten, Abschnitt 4 und auf unserer Seite "Der TAG X").

  

 

a) Im Saarland verwendete französische Franc-Münzen

 

 (Die folgenden Abbildungen zeigen einige der französischen Münzen, die damals in Frankreich und bei uns im Umlauf waren.)

 

Im täglichen Gebrauch wurden mehrere verschiedene Abkürzungen für die Frankenwährung verwendet, in der Schrift (entweder mit oder ohne Punkt): F oder f, Fr oder fr, Frs oder frs und Ffrs oder ffrs (für francs français). In der mündlichen Umgangssprache sagte man im Saarland "Franken", "Frang" oder "Frang-ge" (regional auch "Frong" bzw. "Frong-ge"), manchmal auch "Fränzjer". Einige verwendeten (etwas "vornehm") auch die französische Aussprache "Franc" (mit langem, nasaliertem a und ohne k-Laut am Ende).

Die meisten französischen Münzen trugen die Worte "République Française" und "Liberté, Égalité, Fraternité". Einige, wie die ganz links gezeigte 1-Fr.-Münze, waren noch aus der Zeit des Vichy-Régimes im 2. Weltkrieg (1940-1944) und trugen stattdessen die Aufschriften "État Français" und "Travail, Famille, Patrie" (Arbeit, Familie, Vaterland): Marschall Pétain hatte die Devise "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" zurückgewiesen.

 

              So sahen die Vorderseiten der Münzen zu 10 bis 100 Frs. aus:

 

 

< Anfangs waren im Saarland (wie in Frankeich, Al- gerien & den französischen Übersee-Départements) auch noch Münzen zu 50 Centimes im Umlauf. Sie wurden bei uns aber schon am 31.7.50 außer Kurs gesetzt und konnten auf Banken und Sparkassen in saarld. Münzen umgetauscht werden.

 

 b) Die saarländischen Frankenmünzen ab 1954/55; Einzelheiten und größere Bilder der Münzen sehen Sie >hier.

 

 

Im Rahmen der Saar-Konvention vom 20. Mai 1953 wurde dem Saarland u.a. das Münzrecht zugestanden. Demnach durfte die Regierung nunmehr auch eigene Scheidemünzen in Umlauf bringen. So erhielt sie eine weitere gute Gelegenheit, der eigenen Bevölkerung und der Welt die Festigung der Souveränität ihres Landes zu demonstrieren. Also beschloss der Landtag am 7. Juli 1954 mit dem Gesetz Nr. 419 (Münzgesetz) die Ausgabe von vier saarländischen Scheidemünzen mit Aufschriften in deutscher Sprache und dem Saarlandwappen. Sie wurden vom 17. November 1954 an in Paris geprägt und wiesen die Wertstufen 10, 20 und 50 Franken (alle im Prägejahr 1954) und 100 Fr. (1955) auf. Die Münzen waren wohl sofort nach ihrer Verbringung ins Saarland dort gültiges Zahlungsmittel.

 

Sie stellten aber keine eigene saarländische Währung dar, sondern bezogen sich auf den französischen Franc (siehe auch die ausführliche Klarstellung dazu fünf Absätze weiter unten!).

 

Die für jeden Nennwert ausgegebene Menge an saarländischen Münzen musste der in Umlauf befindlichen Menge französischer Münzen im Verhältnis der Bevölkerungszahlen der beiden Länder entsprechen (§ 3 des Münzgesetzes). Wenn in Frankreich weitere Münzwerte herausgegeben worden wären, hätte es auch im Saarland entsprechende Neuprägungen gegeben (es ist aber nicht dazu gekommen).

 

Die Saarmünzen mussten in Legierung, Durchmesser und Gewicht genau den französischen Münzen mit gleichem Nennwert entsprechen: Hiermit sollte wahrscheinlich unter anderem erreicht werden, dass beide Münzenarten ohne Probleme nebeneinander in Automaten verwendet werden konnten.

 

Detaillierte numismatische Beschreibungen der Münzen und Angaben über die Künstler, die sie entworfen haben, sowie über Sonderprägungen finden Sie auf unserer Seite Saar-Franken-Münzen.

 

Bis zur Prägung dieser Münzen im Jahre 1954 zirkulierte im Saarland ausschließlich französisches Bargeld. Auch als 1954/55 die saarländischen Frankenmünzen herausgegeben wurden, gab es die kleineren Werte zu 1, 2 und 5 Franken weiterhin nur in der französischen Ausführung. Für die höheren Werte (10 bis 100 Frs.) waren im Saarland sowohl die französischen als auch die saarländischen Münzen gültig. Letztere waren in Frankreich allerdings kein offiziell gültiges Zahlungsmittel. Trotzdem wurden sie dort in größeren Ortschaften kurz hinter der Grenze (Forbach, Saargemünd) im Rahmen des "kleinen Grenzverkehrs" in vielen Geschäften (inoffiziell) akzeptiert (die Händler konnten sie ja im nahe gelegenen Saarland wieder in französische Münzen zurücktauschen). In kleineren oder weiter entfernten Orten wurden sie aber in den Läden meist nicht angenommen.

 

Klarstellung eines weit verbreiteten Irrtums:  Die saarländischen Frankenmünzen stellten  k e i n e  "eigene Währung" dar!

 

Es wird häufig gesagt oder geschrieben, das Saarland hätte damals eine eigene "saarländische Währung" besessen. Das ist falsch!

Wie weiter oben ausgeführt, war die Währung des Saarlandes vom 20. November 1947 bis zum Tag X  (5. Juli 1959) der Französische Franc (oder Franken). Dies war im Gesetz festgelegt worden [siehe oben, Anm. 1]. Auch für die Zeit nach der politischen Angliederung an die Bundesrepublik am 1.1.1957 bestimmte der Luxemburger Saarvertrag vom 27.10.1956: "Der Französische Franken ist das gesetzliche Zahlungsmittel im Saarland." [Siehe oben, Anm. 3]. Er blieb es bis zum 5. Juli 1959 (siehe unsere Seite Der Tag X).

 

Über die saarländischen Frankenmünzen wurde in dem genannten Vertrag bestimmt: "Sie haben im Saarland ebenso wie die französischen Münzen und unter denselben Bedingungen gesetzlichen Kurs und sind gültiges Zahlungsmittel." [Luxemburger Saarvertrag, Artikel 5, Absatz (1)]. Ihre deutsche Aufschrift "Franken" bezog sich also eindeutig auf den Französischen Franc. Die saarländischen Münzen waren offiziell nur im Saarland gültig. Sie stellten damit aber nicht etwa eine eigene saarländische Währung dar, sondern ergänzten hier lediglich die französischen Münzen. Obwohl anderweitig häufig behauptet, war durch kein Gesetz und keine Verordnung jemals eine "Währung" unter der Bezeichnung "Saarländischer Franken" oder "Saar-Franken" eingeführt worden. Die einzige wirkliche "saarländische Währung" war einige Jahre vorher die nur ein halbes Jahr lang gültige Saarmark (von Juni bis November 1947, siehe oben im Abschnitt 2).

 

Es gab keine "saarländischen" Geldscheine, die auf "Franken" gelautet hätten. Stattdessen waren im Saarland nur französische Noten mit der Bezeichnung "Francs" im Umlauf.

 

Beispiele dafür zeigen die beiden Abbildungen rechts: eine 50 Frs.-Note von 1947 und eine 100 Frs.-Note von 1952.

 

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Fußnoten zu diesem Abschnitt 3):

 

[1] "Die französische Regierung ist ermächtigt, im Saarland den Französischen Franken als Währung einzuführen. Ein Erlaß wird die Bedingungen festlegen, unter denen der Umtausch der Zahlungsmittel und die Konvertierung der Schulden und Spareinlagen zu erfolgen hat." (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 47-2158 vom 15. Nov. 1947, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 62 - 1947, S. 904.)

Den vollständigen Wortlaut des Gesetzes können Sie nachlesen unter: http://www.amtsblatt.uni-saarland.de/hefte/1947/1947-062.pdf  oder: http://archiv.jura.uni-saarland.de/Gesetze/saar-gesetze/3501.htm

 

[2] Erlass Nr. 47-2170 über den Währungsumtausch im Saarland. Vom 15. 11.1947. http://archiv.jura.uni-saarland.de/Gesetze/saar-gesetze/3502.htm

 

[3] Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französi- schen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 - Luxemburger Saarvertrag -, Artikel 4, Absatz 1.

Den vollständigen Wortlaut des Saarvertrages finden Sie unter

http://www.verfassungen.de/de/saar/vertrag56.htm).

 

 

 

Hinweis: Der französische "Nouveau Franc" (NF) spielte im Saarland keine Rolle als Währung, denn er wurde erst am 1. Dezember 1960 in Frankreich eingeführt (100 Francs = 1 NF). Nach 1963 wurde dieser NF wieder einfach nur als "Franc" bezeichnet (abgekürzt F, Fr oder FF). Er blieb dort bis zum 31. Dezember 2001 gültig, und am 1. Januar 2002 wurde der Euro eingeführt. 

 

 

c) Was man von 1947 bis 1959 mit französischen Franken an der Saar kaufen konnte:

 

Nach der Einführung der Frankenwährung und der damit verbundenen wirtschaftlichen Anbindung an Frankreich konnte im Saarland plötzlich wieder vieles gekauft werden, wovon man bis dahin nur träumen konnte. Wenn Freunde oder Verwandte "aus dem Reich" (so bezeichneten die Saarländer noch lange Zeit das übrige Deutschland - manche Ältere sagen es heute noch scherzhaft) zu Besuch ins Saarland kamen, wunderten diese sich oft über die hier nun viel bessere Versorgungslage der Saarländer gegenüber derjenigen im Bundesgebiet. Aussagen wie "Ihr lebt ja hier wie im Schlaraffenland!" waren häufig zu hören. Die Gründe für diese wirtschaftlichen Vorzüge lagen darin, dass wir in einer Wirtschaftsunion mit Frankreich standen.

 

"Mit der Einführung des Französischen Franken kamen große Warenmengen aus Frankreich in das leere und warenhungrige Saarland. Innerhalb weniger Tage konnte alles gekauft werden. Lang entbehrte Köstlichkeiten wie Datteln, Feigen, Apfelsinen, Obst und Gemüse wurden in ausreichenden Mengen von Markthändlern und Gemüsegeschäften angeboten. Vieles gab es nun ohne Lebensmittelmarken, so Eier und Käse, Marmelade und Honig, verschiedene Konserven und Kaffee-Ersatz. Die Preise gingen jedoch dramatisch in die Höhe. Kostete zum Beispiel ein Pfund Brot im Oktober 1947 noch 0,55 Saar-Mark, so erhöhte sich der Preis nach Einführung der französischen Währung auf 40,55 Franken, was 2,03 Saar-Mark entsprach, also fast dem Vierfachen. Schuhe und Bekleidung, Haushaltwaren und Möbel konnten schon bald frei gekauft werden. Die ersten aus Frankreich kommenden Waren wurden zu überhöhten Preisen angeboten.

 

Die neue saarländische Regierung unter Ministerpräsident Johannes Hoffmann rief die Saarländer zu besonnenem Kaufverhalten auf, um nicht auf die überhöhten Preise hereinzufallen. Grundnahrungsmittel wie Butter, Fett und Brot gab es weiterhin nur gegen Marken. Mit Beginn des freien Brot- und Butterverkaufs im April 1949 waren die ärgsten kriegsbedingten Einschränkungen im Ernährungssektor überwunden. Bis Ende 1948 blieben die Preise noch hoch, erst Anfang 1949 gingen sie zurück." (Egon Gross auf der Juni-Seite des Lebacher Historischen Kalenders 2006)

 

"Made in France-Sarre"

 

Für saarländische Produkte wurde ab 1949 die Bezeichnung "Made in Germany" offiziell ausgemerzt. Im Februar 1949 erließ die Regierung des Saarlandes - wohl auf Anordnung der Franzosen - für die Kennzeichnung von saarländischen Erzeugnissen, die für den Export in andere Länder bestimmt waren, genaue Vorschriften zur Bezeichnung ihrer Herkunft. Diese musste nun lauten: "Made in the France-Sarre Economic Union" (siehe Amtsblatt-Verfügung rechts!).

 

 

Sie wurde in der Praxis häufig abgekürzt zu "Made in France-Sarre" oder auch nur "Made in Sarre" (wie auf dem Bild links von einem Teller der Fa. Villeroy & Boch aus der Saarstaat-Zeit).

aus: Amtsblatt des Saarlandes Nr. 14/1949, Seite 229

 


 

d) Persönliche Erlebnisse aus dieser Zeit

 

Diese beiden Werbe-Kärtchen (in Visitenkartengröße) zeigen, wie überschwänglich das Warenangebot nach Einführung des Franken zum Beispiel in Obst- und Gemüseläden plötzlich wurde. Als mein Vater noch in Kriegsgefangenschaft war (siehe "Vati kommt heim"), arbeitete meine Mutter zeitweise in der Fruchthalle Eugen Müller in der Stummstraße in Neunkirchen als Aushilfe. Ich ging noch nicht zur Schule, und unsere "Tante" Gerda (Edinger), die im selben Haus wohnte wie wir (Hüttenberg 4), passte auf meinen Bruder Klaus und mich auf. Manchmal brachte meine Mutter einige der uns Kindern bis dato unbekannten Südfrüchte mit nach Hause, anfangs oft Datteln, später auch Apfelsinen. Sie hatte sie von ihrem Chef geschenkt bekommen. Bei den hohen Preisen und Muttis geringem Lohn hätte sie sie uns nicht kaufen können. (R. Freyer)

  

        

Einen weiteren Beleg dafür, dass es den Menschen an der Saar nach Einführung des Franken wirtschaftlich besser ging als den Deutschen in der Bundesrepublik, bietet dieser Bericht des Fußball-Nationalspielers Max Morlock vom 1. FC Nürnberg:

 

"Pfingsten 1948 fuhr der Club ins Saarland, um ein sogenanntes "Kompensationsspiel" auszutragen. Der Grund war, dass man endlich das Vereinsgelände einzäunen wollte, aber nirgends Maschendrahtzaun bekam. Morlock war von der Reise beeindruckt: "Die Augen gingen uns fast über, als wir ins Saarland fuhren. Da flossen Milch und Honig markenfrei*). Bei uns daheim legten die Hühner immer noch keine Eier, und die Fettöpfe waren bei den meisten hohl und leer, wenn auch der Zapf Gebhardt alles mögliche tat. Ich kam mit Edi Schaffer zu einem Metzgermeister ins Quartier. Der Tisch bog sich wahrhaftig unter der nahrhaften Last. Unser Gastgeber feuerte uns immer wieder an. 'Das wäre gelacht', sagte er, 'wenn ich es nicht fertigbrächte, dass wir Neunkirchner morgen das Spiel gewinnen.' Immer wieder ließ er neue Platten auftragen. Als der Edi sich das achte Kotelett einverleibt hatte, da war unser prächtiger Metzgermeister des Sieges seiner Mannschaft vollends sicher. Am anderen Tag traten wir also zum Spiel an, nicht ohne der Großmut unseres Gastgebers noch einmal alle Ehre erwiesen zu haben. Es waren noch keine 10 Minuten gespielt, da stolperte Schorsch Kennemann an mir vorbei und stöhnte, nach Luft schnappend wie ein Karpfen: 'Maxl, kriegst - du - a - Luft?' Und was mich anging, ich hatte den hinterlistigen Gedanken, jetzt läßt du dich bei einem Zusammenstoß auf den Erdboden fallen, stößt einen Schrei aus und läßt dich auf der Tragbahre hinaustragen. Aber natürlich schlug ich den inneren Schweinehund doch tot und machte weiter. Schließlich haben wir auch noch gewonnen."

(Quelle: http://www.glubberer.de/m/morlock__max/morlock__max.html)

 

*) Mit "markenfrei" war gemeint "ohne Lebensmittelmarken".        


Eine kleine lustige Geschichte mit dem Geld seiner Kindheit erzählte uns Lothar Steitz:

 

Als ich die französischen und saarländischen Frankenmünzen auf Ihrer Seite wiedersah, fiel mir ein Erlebnis aus meiner Kindheit mit zweien dieser Münzen ein. Mitte der fünfziger Jahre – ich war wohl so drei, vier Jahre alt – nahm mich meine Mutter mit auf die Sparkasse, um für mich ein Sparbuch anzulegen. Als Einlage sollte ich – auf den Zahltisch gehoben – zwischen zwei Münzen wählen, die mir der Kassierer schalkhafterweise vorlegte: ein französisches 5-Franken-Stück und ein saarländisches 100-Franken-Stück. Ich war so geblendet vom Silberschein des großen 5-Franken-Stücks, dass ich sofort danach griff und das unscheinbare kleine 100-Franken-Stück liegen ließ. Meine Mutter und der Kassierer amüsierten sich köstlich über meinen Elsterinstinkt, was ich erst einige Jahre später verstehen konnte. Aber meine Mutti war keine Rabenmutter und legte zum 5-Franken-Stück auch noch das 100-Franken-Stück für mein Sparbuch dazu.

 

 

4) Deutsche Mark (DM) vom "TAG X" (6. Juli 1959) bis zur Einführung des Euro am 1. Januar 2002

 

An dem von der Bevölkerung lange erwarteten "Tag X" wurden im Saarland die Französischen Franken in Deutsche Mark umgetauscht. Damit wurde die ursprünglich im Luxemburger Vertrag vom 27. Oktober 1956 vorgesehene dreijährige Übergangszeit für die Umstellung des saarländischen Wirtschaftssystems (die am 1. Januar 1957 begann) um etwa ein halbes Jahr verkürzt, u. a. um der fortschreitenden Abwertung des Französischen Franken auszuweichen. Die Bezeichnung "Tag X" rührte daher, dass das genaue Datum nicht im Voraus, sondern ganz kurzfristig (lediglich zwei Tage vorher) bekanntgegeben wurde, um Spekulationen vorzubeugen. Nachdem 1947 etwa 18 Milliarden Franken ins Saarland eingebracht worden waren (s. oben unter 3a), belief sich jetzt der Gesamtbetrag der in DM umgetauschten Franken auf über 30 Milliarden.

 

Der Umrechnungskurs war: 100 Frs. = 0,8507 DM. (1 DM "kostete" also 117,50 Franken.)

 


 

Zu den Begleitumständen (und in vielen Fällen negativen) wirtschaftlichen Folgen der D-Mark-Einführung im Saarland:

siehe auf unserer Seite Der Tag X !

  

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Verwendete Literatur zu den Texten dieser Seite:

- Helmut Grein, Dr. Alois Prediger, Wolfgang Bonaventura. Die Kreissparkasse Saarlouis - Tradition, die bewegt! Eine Region

  im Brennpunkt der Geschichte 1816 - 1857 - 2007. 150 Jahre KSK Saarlouis. Saarlouis, 2007.

- 125 Jahre Währungsgeschichte an der Saar. Herausgegeben von der Landeszentralbank im Saarland. Saarbrücken, 1984.

- Günter Scharwath. Vom Saarbrücker Groschen zur Deutschen Mark. Geldgeschichte der Sarregion. Saarbrücken 2005.

- Holger Rosenberg. Bearb.: Hanns-Ludwig Grabowski. Die deutschen Banknoten ab 1871. 15. Auflage 2005. Regenstauf 2005.

- Michael H. Schöne. Das Papiergeld im besetzten Deutschland 1945 - 1949. Regenstauf 1994.

- Lebacher Historischer Kalender 2006, Juni-Seite.

 

Quellen zu den Abbildungen auf dieser Seite:

- Alle Münzen und alle Geldscheine außer den Saar-Mark-Scheinen: Rainer Freyer (die Münzen sind aus eigener Sammlung und wurden   nach dem Fotografieren teilweise "digital gereinigt" ;-)

- Saar-Mark-Geldscheine: siehe Quellenangaben auf unserer Seite Saar-Mark-Noten!

- Werbekärtchen Neunkircher Fruchthalle: Sammlung R. Freyer. 

 


 

     > Vers la version française de cette page

 

   Mehr Details über:  Saar-Mark-Scheine  /  Saar-Franken-Münzen  /  Bezugsscheine (Lebensmittelkarten, Primes de régularité)

 


Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 11.2.2021

 

 

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